"Ich freue mich auf das Jahr 2017, das uns wiederum die Möglichkeit bietet, auf der Delegiertenversammlung im Mai entscheidende Weichen für die Zukunft unseres Vereins zu stellen", schreibt DTK-Präsident Stefanus Middendorf in einem Vorwort zum aktuellen "Dachshund".
Den Deutschen Teckelklub haben Vereinbarungen mit Dachverbänden noch nie daran gehindert, diese zu brechen. Das ist hinreichend bekannt. Was sich aber jetzt in der Teckelszene ereignet hat, sprengt dann doch das Vorstellungsvermögen.
Im "Dachshund", der Vereinszeitschrift des Deutschen Teckelklubs, wird unter der Überschrift "Anschliefen der Gruppe Geraberg" nach einem fröhlichen Hinweis auf "alternativlose Verpflegung in Thüringen" folgendes wörtlich berichtet: ""Nebenbei wurde die zur Hütte zugehörige Schliefenanlage nochmals gereinigt und vorbereitet, indem ein durch jahrelange Erfahrung mittlerweile abgehärtetes Zwergkaninchen durch einen Käfig geschützt als zu findendes Raubwild in die Schliefenanlage gesetzt wurde. Nun konnte das Einschliefen der Teckel zum Training erfolgen."
Wurde dafür die Schliefplatz- und Prüfungsordnung des DTK außer Kraft gesetzt? Ist den Thüringer Teckelfreunden (nach 1998) jemals schon das Tierschutzgesetz erklärt worden? Ist dem DTK eigentlich klar, dass mit solchen Aktionen die Schliefenarbeit insgesamt gefährdet wird? Und wer hat diesen Artikel in den "Dachshund" gehoben?
Das Amtsgericht Neumünster hat nach sechsmonatiger Verhandlung zwei Züchter aus Norddeutschland wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr und zehn Monate verurteilt.
Wird im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart, dass der erworbene Hund zur Zucht verwendet werden soll und wird jener Hund anschließend vom Zuchtverband nicht zur Zucht zugelassen, so ist der Hund mangelhaft und dem Käufer steht ein Minderungsrecht bezüglich des gezahlten Kaufpreises zu.
Am Samstag, 14. Januar 2017, 14 bis 17 Uhr, lädt die Krefelder Rechtsanwältin Susan Beaucamp zu einem Workshop ein, bei dem Rechtsfragen rund um den Hund besprochen werden.