Gericht verurteilt zwei Qualzüchter zu Haftstrafen
Dieses Urteil des Schöffengerichts Neumünster sollte auch einige Züchter im Jagdhundbereich aufwecken.
Und der VDH als Dachverband für das deutsche Hundewesen sollte sich allerspätestens jetzt die Frage stellen, ob er seine passive Haltung bei der Verhinderung von Qualzuchten nicht endlich aufgibt. Nach sechsmonatiger Verhandlung verurteilte das Gericht die beiden Züchter aus Padenstedt wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Ehepaar hatte nach Überzeugung des Gerichts von 2011 bis 2014 wissentlich mit Hunden gezüchtet, die an Hüftgelenks- und Ellenbogengelenksdysplasie (HD und ED) litten. DIe Welpen wurden zu Preisen von 650 bis 1100 Euro verkauft. "Hier lag objektiv eine Täuschung der Welpenkäufer vor", urteilte die Richterin.
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