Hund & Jagd - Das Jagdhundemagazin

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hund & Jagd Verlagsgesellschaft mbH für Anzeigen


1.

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder im Internet.

2.

Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigenaufträge eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der unter 2. genannten Frist auf über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber dem Verlag, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.

Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis vier Wochen vor Erscheinen des Magazins werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises.

6.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt

7.

Anzeigen, die wegen ihrer redaktionellen Aufmachung nicht deutlich als Anzeige zu erkennen sind, werden vom Verlag deutlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.

8.

Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die übliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag aus dem Inhalt der Anzeigen, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, durch deren Abdruck und Verteilung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

9.

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, kompatibler Daten sowie einwandfreier Druckvorlagen verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Kosten für aufwändige Änderungen der gelieferten Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckunterlagen und das Druckverfahren gegebenen Möglichkeiten. Zur Verfügung gestellte Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht erlischt einen Monat nach Beendigung des Auftrags.

10.

Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung bzw. eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen. Reklamationen müssen spätestens 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Belegexemplar dem Verlag angezeigt werden.

11.

Technische Veränderungen des Magazins, wie z. B. Format und Papier, liegen im Ermessen des Verlages.

12.

Der Auftraggeber erhält zusammen mit der Rechnung ein Belegexemplar.

13.

Rechnungen sind grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungslegung fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart.

14.

Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz sowie die Kosten der Einziehung zu berechnen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die Ausführung des laufenden Auftrages zurückstellen und für die restlichen Anzeigen eine Vorauszahlung verlangen.

15.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verlages maßgebend. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit es das Gesetz nicht zwingend anders vorschreibt, der Sitz des Verlages.

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