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Im Saarland bleibt es bei "bleifrei"


Gescheitert sind zwei Jäger aus dem Saarland vor dem Verfassungsgerichtshof.

Sie hatten sich gegen das ab 1. Januar 2017 im Saarland geltende Verbot, bei der Jagd auf Schalenwild bleihaltige Büchsen- und Flintenlaufgeschosse zu verwenden, gewandt. Die Jäger argumentierten, das Verbot sei mangels Zuständigkeit des Landes nichtig und beeinträchtige sie erheblich bei der Ausübung der Jagd. Zudem sei eine Gefährdung der Gesundheit weder erwiesen noch ernsthaft zu befürchten.

Der Gerichtshof wies die Anträge mit Beschluss vom 29. August 2016 ab. Das Verbot falle in die Gesetzgebungskompetenz des Landes, argumentierten die Richter, weil sein  Hauptzweck dem Jagdrecht zuzuordnen sei. Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des Waffenrechts werde dadurch nicht beeinträchtigt. Das Waffenrecht erfasse im Wesentlichen nur die Befugnisse zur Regelung der Herstellung von Waffen sowie deren Erwerb, Besitz und Gebrauch. Befugnisse beim jeweiligen Waffeneinsatz und damit auch bei der Jagdausübung würden davon nicht erfasst.

Tags: Saaand, Verfassungsgerichtshof

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