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Jagdhund biss Ziege tot - Hundeführer trifft keine Schuld


Ein kurioser Prozess um eine Drückjagd in der Schweiz und eine Ziege, die dabei zur Strecke kam, endete jetzt mit einem Freispruch für den betroffenenen Hundeführer.

Es war der 13. November 2013, Mario S., der sich jetzt vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten musste, nahm an einer offiziellen Treibjagd im Magdener Wald teil. Nicht als Jagdleiter oder Schütze; er hatte acht gut ausgebildete und qualifizierte Hunde dabei.

Die Jagdhunde wurden eingesetzt, um das Wild aus dem Dickicht zu treiben, sie sind darauf trainiert, das Wild lediglich auf die Beine zu bringen und dabei Laut zu geben. Was die Jäger nicht ahnen konnten, war, dass im Wald Ziegen weideten.

Ein mit Glöckchen und Leuchtweste ausgestatteter Jagdhund traf denn auch in seinem Jagdgebiet auf eine Ziege. Was dann passiert, lässt sich nur vermuten: Das Verhalten der Ziege brachte den Hund, der auf Treiben und keinesfalls auf Fangen oder Beissen trainiert ist, aus der Fassung. Die Ziege hat nicht das ausgeprägte Fluchtverhalten eines Rehs, sie verhält sich nicht wie Wild, das eigentlich in diese Umgebung gehört.

Es beginnt eine ganz besondere Treibjagd. Die Ziege rannte in Richtung Heimathof und schliesslich auf ihre schlecht eingezäunte Weide. Eine Ziege ist nicht fähig – wie ein Reh – schneller als ein junger Jagdhund zu sein. Der Hund erwischte die Ziege und riss sie zu Boden.

Der Bauer vom Nachbarhof beobachtete die Szene und griff schliesslich ein. Er trennte die Ziege vom Hund, nahm den Hund mit auf seinen Hof und rief die Jäger an; die schwer verletzte Ziegeflüchtete sofort wieder in den Wald, später wurde sie gefunden und eingeschläfert.

«Der Hund wirkte nicht aggressiv, ich hatte zu keinem Zeitpunkt Angst vor ihm», sagt der Nachbar als Zeuge im Prozess. Probleme mit der Nachbarin Verena D. gäbe es nicht selten, sie sei im Dorf bekannt.

«Verena D. kümmert sich nicht um ihre Tiere, ich sehe ihre Kühe teilweise auf meinen Wiesen, die Ziegen laufen in den Wald, um genug Futter zu finden, das ist nämlich Mangelware auf dem Hof», sagte der Nachbar vor Gericht.

Grosse Waldschäden hätten ihre fast täglich frei herumstreunenden Ziegen angerichtet, der Grillplatz in der Nähe des Hofes sei ständig Kot-verdreckt und trotzdem werde der Zaun, der eigentlich die Ziegen in ihrer Weide halten sollte, nicht im Stand gehalten und geflickt.

Der angeklagte Hundebesitzer und Jagdaufseher von mehreren Gemeinden fühlte sich durch die Zeugenaussage vom Nachbarn bestätigt. «Nutz- und Haustiere gehören nicht unbeaufsichtigt in den Wald. Ungewohnte Umstände führen zu nicht einschätzbaren Reaktionen bei Tieren; meinem Hund ist absolut nichts vorzuwerfen.»

Die Aussagen der Anklägerin schockieren Mario S.: Verena D. behauptete, bis zu 50 Hunde hätten ihre Ziegen verfolgt, sie beharrt darauf, dass jener Tag 2013 neblig war. «Bei Nebel wäre eine Treibjagd grob fahrlässig und hätte bestimmt nicht stattgefunden», argumentiert Mario S.

Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach Mario S. strafrechtlich frei: Die Jagdgesetze wurden nicht missachtet. Die Zivilforderung von Verena D. nach mehreren tausend Franken Schadenersatz – unter anderem für das, nicht durch einen Tierarzt bestätigte, ungeborene Zicklein der getöteten Ziege und die Traumatisierung der ganzen Herde durch den Jagdhund – wurde abgelehnt.

Tags: Jagdhund, Prozess

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