Nach Aufruf, sich zu bewaffnen, war die WBK weg
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat entschieden, dass auch Äußerungen in sozialen Netzwerken den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen können.
Ein Facebook-Nutzer hatte auf seinem Profil mehrfach dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen. Anlass waren für ihn Medienberichte über Straftaten und Flüchtlinge. Er schrieb unter anderem: "Lasst sie nur kommen, kein Problem."
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis verstoße summarisch geprüft nicht gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, befand das bayerische Gericht.
VGH Bayern, Urteil vom 8. Januar 2016, Az. 21 CS 15.2465
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