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Gefährlicher Hund: Allein der Verdacht reicht aus


Ein jagdlich geführter Deutsch-Drahthaar wurde von einer Behörde als gefährlich eingestuft, weil er in einer Scheune und anschließend auf der Straße eine Katze gegriffen und abgetan hatte.

Der Vorfall ereignete sich außerhalb des jagdlichen Einsatzes.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg urteilte dazu, dass diese Einstufung zu Recht erfolgt sei, da hierfür allein der Verdacht der Aggressionslust oder Schärfe genüge. Es sei nicht erforderlich, dass die Gefährlichkeit des Hundes sicher feststehe. Denn Ziel des Gesetzes sei es, bereits vorbeugend Gefahren und Schäden durch Hunde zu verhindern. Deshalb reiche es aus, dass der Hund schon ein anderes Tier oder einen Menschen gebissen und dadurch nicht nur ganz geringfügig verletzt oder gar getötet habe.

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 23. Oktober 2014, Az. 6 A 2/14

Tags: Deutsch Drahthaar

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