Auch geerbte Waffen müssen gesichert werden
Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz im Jahr 2008 erworben hatte.
Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2015, Az. 6 C 31.14