Hundehaftpflichtversicherung von Schertel
Wichtige Infos zur Hundehaftpflichtversicherung
Was ist denn eigentlich versichert und wer ist versichert? Ist auch der Welpe versichert? Das sind die Fragen, die Wilfried Schertel, Chef der Schertel Versicherungen GmbH (www.Jagd-Versicherungen-24.de) nur zu gut kennt.
„Natürlich hat jeder Hundehalter, Jäger oder Hundeführer einen besonderen Anspruch, aber irgendwo muss es eine Leitlinie geben, an der er und alle anderen sich orientieren können.“, erläutert Wilfried Schertel. „Halbwissen ist hier unbedingt zu vermeiden, das richtet am Ende mehr Schaden als Nutzen an und deshalb ist uns die Aufklärung der Umstände und die Weitergabe klarer Vorgaben, besonders im Jagdbereich, sehr, sehr wichtig.“
Schertel spricht aus Erfahrung. Seit über 45 Jahren geht er auf die Jagd und kennt die Schwachstellen der Branche ganz genau. „Natürlich ist der ein oder andere Sachverhalt komplizierter als gedacht und wir wollen auch gar nicht alles über einen Kamm scheren, aber irgendwo muss eine klare Linie rein, sonst ist der Ärger vorprogrammiert“, erklärt Schertel.
Wer wie versichert ist und was genau, steht im Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaften. Das sogenannte Kleingedruckte. Wer das kennt, ist gut bedient und kann sicher und entspannt mit seinem Vierbeiner zu Jagd gehen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Führen und Gebrauch bzw. Abtragen und Abrichten von Beizvogeln (auch Eulen und Sperber nach BWild-SchV), Frettchen und jagdlich brauchbaren/verwendbaren Jagdhunden (auch jagdliche nicht gewerbsmäßige Jagdhundezucht und deren Zuchttiere) (auch ohne FCI- oder VDH-Papiere) in unbegrenzter Anzahl.
Für Jagdhundewelpen und junge Jagdhunde bis zu einem Alter von 36 Monaten besteht Versicherungsschutz, ohne dass es des Nachweises der jagdlichen Abrichtung/Ausbildung bedarf. Nach den 36 Monaten besteht Versicherungsschutz, wenn der Jagdhund nachweislich jagdlich verwendbar oder brauchbar ist.
Wilfried Schertel
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Verwendung der Hunde während der Jagdausübung, sondern auch für Schäden außerhalb der Jagd (24 Stunden-Deckung - weltweit). Dies gilt auch für Schäden durch Frettchen und Beizvogel (auch Eulen).
Für den Fall, dass eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine den Landesjagdgesetzen entsprechende gleichgestellte Prüfung der einzelnen Zuchtverbände nicht abgelegt wurde, reicht es der Versicherung aus, wenn eine fach- und sachkundige Person eine jagdliche Leistung (z. B Nachsuchen, Stöbern, Apportieren) des Hundes beschreibt und bestätigt.
Für solche Hunde, für die der Nachweis der Brauchbarkeit/Verwendbarkeit einmal geführt wurde, endet der Versicherungsschutz nicht dadurch, dass sie aufgrund des Alters, Verletzung, Krankheit und dergleichen nicht mehr jagdlich eingesetzt werden können.
„Das bedeutet, dass auch der „alte Hund“, der nicht mehr auf die Jagd gehen kann, weiterhin komplett versichert ist. Für den direkten Vergleich besuchen Sie uns am besten auf unserer Internetseite www.Jagd-Versicherungen-24.de.“, rät Wilfried Schertel.
Schertel Versicherung GmbH
Jagdservice / Jagd-Kfz
Wilfried Schertel
www.schertel-gmbh.de
Telefon: +49 9177 / 4944 – 0
Telefax: +49 9177 / 4944 – 44
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Tags: Schertel