Hund & Jagd - Das Jagdhundemagazin

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Blinden, alten Hund im Wald zurückgelassen


Ein etwa ca. 15-jähriger, blinder Mischlingshund wurde in einem Wald im Salemer Moor nahe Ratzeburg gefunden. Der Rüde irrte alleine durch den Wald und kam in das Tierheim Süderstraße. Da er alleine im Wald unterwegs war und sich auch nach längerem Warten kein Halter auffinden ließ, besteht der Verdacht, dasss der Hund ausgesetzt wurde. Das Tierheim erstattete Anzeige und setzte für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

Das Aussetzen eines Tieres ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

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