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Der Fall Brünnet und das Verbandsrichterwesen - ein Meinungsbild


Der Freispruch für Franz Josef Brünnet vor dem Amtsgericht Saarlouis - ihm war unter anderem das Führen von Schusswaffen vorgeworfen worden, obwohl er keinen Jagdschein besaß - wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.

Insbesondere deshalb, weil eine Karawane von Verbandsrichtern mit zum Teil bemerkenswerten Aussagen Brünnet entlasteten.

Zur Vorgeschichte: 2005 wurde Franz Josef Brünnet, damals noch Vorsitzender des Zuchtvereins für Pudelpointer, wegen mehrerer Vermögensdelikte zu einer zweijährigen Bewährungshaftstrafe verurteilt, wie sich aus dem verlesenen Führungszeugnis ergab. Bei Verbrechenstatbeständen gilt, dass anschließend in der Regel eine zehnjährige Jagdscheinsperre ausgesprochen wird. 2008 fiel der Waffenbehörde dann offenbar auf, dass Brünnet noch im Besitz eines Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte war. Brünnet wurde aufgefordert, beides abzugeben. Die Sperre sollte bis 2015 andauern, was bedeutet, dass man Brünnet drei Jahre Jagdscheinsperre ersparte. 2015 erhielt Brünnet dann auch seinen Jagdschein zurück.

Dieser Sachverhalt war im Raum Saarbrücken durchaus bekannt, wie mehrere Verbandsrichter in dem aktuellen Verfahren aussagten. Umso merkwürdiger ist, dass in der JGHV-Führung lediglich Gerüchte hierüber ankamen. Brünett strebte nämlich ein Amt in der Stammbuchkommission an, was einen gültigen deutschen Jagdschein erfordert. Als die Gerüchte immer lauter wurden - auch Hund & Jagd hatte darüber berichtet - forderte das JGHV-Präsidium den damaligen Verbandsjustitiar Paul Maurer auf, der sich selbst angeboten hatte, den Jagdschein von Brünnet zu überprüfen. Dieser Auftrag lag nahe, weil Maurer keine zehn Fahrminuten entfernt von Brünnet wohnt. Doch selbst nach drei Monaten konnte Maurer keinen Erfolg melden. Er habe Brünnet nicht erreichen können, erklärte er dem Präsidium. Dies führte einerseits zu großem Erstaunen im Präsidium, andererseits war dies auch der Anfang vom Ende des Paul Maurer im JGHV-Verbandsgeschehen, wie ein Präsidiumsmitglied es heute darstellt. Hartnäckig hält sich bis heute das Gerücht, dass Brünnet später dem Präsidium einen "Jagdschein" vorlegte, der aus einer Kombination von Jagdschein (erste Seite) und Falknerschein (folgende Seiten) bestand. Die Kandidatur für höhere Weihen im JGHV war für Brünnet damit jedenfalls beendet.

Franz Josef Brünnet war zu diesem Zeitpunkt auch viel beschäftigter Verbandsrichter und Hundeführer auf Prüfungen. Auch hier gilt Jagdscheinpflicht. Er argumentierte später, er habe doch einen französischen Jagdschein besessen - und übersah dabei, dass Aufsuchen und Nachstellen bereits befugte Jagdausübung sind und einen deutschen Jagdschein erfordern.

Dass er zudem ohne deutschen Jagdschein als Verbandsrichter tätig war, brach ihm wenig später in diesem Bereich das Genick. Der Disziplinarausschuss des JGHV sperrte ihn auf Dauer als Verbandsrichter. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, weil Brünnet keine Rechtsmittel eingelegt hat. Hunde darf er seit 2015 wieder auf Prüfungen führen.

2012 fielen dem damaligen Prüfungsobmann des JGHV, Uli Augstein, Richteranwärterberichte auf, die den Verdacht nahelegten, dass Brünnet als Hundeführer auf Prüfungen Schüsse abgegeben hatte. Zwei Zeugen hatten dies zudem gesehen und blieben bis zuletzt bei ihrer Darstellung. Also informierte Augstein die zuständige saarländische Polizei, die Ermittlungen aufnahm, die nun, nach vier Jahren, zu dem Prozess in Saarlouis führten. In dem achtstündigen Prozess bestätigten zunächst die beiden Belastungszeugen, dass Brünnet Waffen geführt habe. Dann folgten die Stunden der Verteidigung: Rund zehn Verbandsrichter wurden gehört, die merkwürdigerweise alle dasselbe erzählten: Es sei durchaus üblich, dass nicht die Hundeführer die Schüsse abgeben, sondern die eingesetzten Richter. So sei es bei den Prüfungen gewesen, auf denen Brünnet geführt habe. Brünnet selbst sei nie mit einer Waffe gesehen worden.

Bemerkenswert war die Zeugenaussage von Gerd Rickes, dem Vorsitzenden des JGV Hunsrück. Richtig, das ist jener Rickes, der auch schon einmal ein Prüfungszeugnis komplett gefälscht hatte und unbestraft davongekommen war, weil der Vorwurf verjährt war. Zu dieser Zeit saß Brünnet ohne Jagdschein zu Unrecht in einem der Disziplinarausschüsse. Rickes jedenfalls sagte aus, dass er pro Jahr etwa 15 Prüfungen besuche und sich natürlich nicht an jede einzelne erinnern könne. Er könne sich aber genau erinnern, dass bei den Prüfungen, die fünf Jahre zurücklagen, Franz Josef Brünnet keinen Schuss abgegeben habe.

Viele der als Zeugen befragten Verbandsrichter gaben übrigens an, dass es durchaus üblich sei, in Berichten der Verbandsrichteranwärter Standardformulierungen niederzuschreiben. Dann heiße es dort etwa: Hundeführer gab zwei Schüsse ab. Tatsächlich aber habe ein Verbandsrichter geschossen.

Solche Feinsinnigkeiten konnten an diesem Tag weder Gericht noch Staatsanwaltschaft prüfen. Die Karawane der Verbandsrichter hatte ihre Schuldigkeit getan, der folgende Freispruch war nur logisch.

Vor der Urteilsverkündung kündigte Brünnet übrigens an, nun gegen den JGHV vorgehen zu wollen. Der Verband habe ihm alles genommen, was ihm je im Hundewesen etwas bedeutet habe. Brünnet blieb also uneinsichtig bis zum Schluss.

Kommentar

Als ich in Saarlouis die Karawane der als Entlastungszeugen aufgebotenen Verbandsrichter erlebte, fragte ich mich bei jedem einzelnen: Würdest Du Deinen Hund von dem richten lassen? Ich habe keinen entdeckt, wo ich bedenkenlos Ja gesagt hätte. Denn man muss noch etwas mehr zu den Verhältnissen um Franz Josef Brünnet wissen. Brünnet gehört einer Clique von Verbandsrichtern an, der sich sehr gerne und oft JGHV-Funktionäre anschlossen. Dazu zählte Gerd Rickes, Zeugnisfälscher und mehrfacher Gast von Disziplinarausschüssen. Auf den Prüfungen dieser Leute sollen sich so illustre Gestalten wie der heutige Vorsitzende der Stammbuch-Kommission Karl Walch, Wolfgang Wischmeyer (Stammbuchamt) oder Werner Horstkötter, Präsident des JGHV, getummelt haben. Um die Besuche dieser Herren ranken sich viele Gerüchte, die nun vielleicht bestätigt werden, wenn denn Franz Josef Brünnet tatsächlich "auspackt".

Ich bin fest davon überzeugt, dass die allergrößte Mehrheit der Verbandsrichter saubere und tadellose Arbeit leistet. Was sich jedoch im Saarland, ich erinnere an den Fall des Zeugnisfälschers Wolfgang Casper (DK), und Rheinland-Pfalz abgespielt hat und wohl auch noch abspielt, schadet dem Verbandsrichterwesen, es schadet auch dem Hundewesen insgesamt. Es war ein fatales Signal, dass sich nach entsprechender Kritik Verbandspräsident Werner Horstkötter in Fulda hinstellte und laut verkündete: Jawohl, Gerd Rickes ist und war mein Jagdfreund. Mit solchen Nettigkeiten verändert man kein Verhalten, Herr Präsident. Das war überflüssig und hat dem jagdkynologischen Gangstertum vielleicht sogar Auftrieb gegeben. Das Signal aus Fulda lautete: Beziehungen sind alles...

Am Rande des Prozesses ging es auch um das von Gerd Rickes für seine damalige Freundin gefälschte HZP-Zeugnis. Reaktion eines der Zeugen der Verteidigung: "Was wollen Sie denn? Darja Schwahn ist doch Verbandsrichterin geworden!" Noch so ein fatales Signal aus der engeren JGHV-Führung.

Leute wie Rickes, Caspar und Brünnet, die der Meinung sind, das Recht immer dann brechen und beugen zu können, wenn es ihnen passt, haben im Jagdgebrauchshundwesen nichts zu suchen. Das hat sich leider noch nicht bis in die Spitze des JGHV durchgesetzt. Dort träumt man noch von Jagdfreundschaften... Tobias Paulsen

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