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Im DK-Verband sorgt eine neue Zuchtordnung für Gesprächsstoff


Der DK-Verband unternimmt nach 2014 einen weiteren Anlauf, eine neue Zuchtordnung zu beschließen.

Doch ist bereits jetzt absehbar, dass der vorgelegte Entwurf wohl kaum mehrheitsfähig ist.

Mit der Einrichtung einer Biobank soll unter anderem das Problem der Erbkrankheiten gelöst werden. An sich ein guter Ansatz. Allerdings haben auch die bisherigen Möglichkeiten ausgereicht, Hunde aus der Zucht zu entfernen, die beispielsweise Epilepsie vererben. Dies ist aber unerklärlicherweise nicht oder nur unzureichend geschehen. Zudem gibt es Forderungen von Mitgliedern, die Biobank auch für den Abstammungsnachweis zu nutzen. Ein heikles Thema.

Nach der neuen Ordnung sollen Züchter dem Zuchtwart oder einer vopm Präsidium benannten Person jederzeit Zugang zur Zuchtstätte gewähren. Hehres Ziel, doch wie soll das in der Praxis durchgesetzt werden?

Noch heikler ist die geplante Begrenzung auf drei Würfe pro Züchter und Zuchtstätte pro Zuchtjahr. Dies betrifft zwar nur wenige Züchter im DK-Verband, stellt aber ein großes rechtliches Problem dar. Folgerichtig hat denn auch der VDH von dieser Regelung abgeraten. VDH-Geschäftsführer Jörg Bartscherer meint dazu:"Hier bietet sich eher an, schon bei der Abnahme einer Wurfstätte anzusetzen. Über Zuchtwarte etwa können entsprechende Vorgaben gemacht und Auflagen erteilt werden. Dies bedingt natürlich eine regelmäßige Zuchtstättenkontrolle durch Zuchtwarte. Der Verein sollte Möglichkeiten finden, die Wurfplanung zu steuern und hier auf seine Zuchtwarte setzen. Ich denke, der Ansatz der Wurfbegrenzung ist der falsche. Es muss vielmehr sichergestellt sein, dass die Würfe tierschutzgerecht gehalten und betreut werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, sind entsprechende Auflagen zu erteilen."

Tags: Deutsch Kurzhaar, Zucht

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