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DJV und JGHV gemeinsam gegen "papierlose Hunde"?


Der Einsatz von Verbandsrichtern bei Brauchbarkeitsprüfungen und die Zulassung "papierloser" Hunde waren Thema einer Sitzung der Landeshundeobleute in Dortmund. Hier zusammengefasst die Meinungsäußerungen der Hundeobleute:



BB: Die Qualifikation von Verbandsrichtern muss positiv herausgestellt werden; es wurden Ex-JGHV-Richter vom Ministerium als qualifizierte Richter anerkannt; die Sachkunde ist in der Richterordnung dokumentiert; nur JGHV-Richter werden so geschult

BW: Ein Hilfsrichter ist bei zwei JGHV-Richtern in BW möglich; so bestandene Prüfungen müssen bundesweit anerkannt werden; allgemeine Bestätigung

JGHV (Schafberg): in Thüringen sind auch "vergleichbar qualifizierte" Richter möglich

RLP: Es treten immer wieder Fragen zu den bestätigten/zugelassenen Hunderassen auf, die möglichst in kleinerer Expertenrunde bearbeitet werden sollten

HE: Verbandsrichter sollten vor Ort entscheiden, welche Hunde der verschiedenen Rassen/Züchtungen zu der jeweiligen Prüfung zugelassen werden

JGHV (Horstkötter): JGHV-Richter müssen sich streng an BPOs halten; das Gesetz spricht nur von "brauchbaren Hunde" ohne Definition der Rasse

BB: DJV sollte sich in Abstimmung mit dem JGHV zu papierlosen Hunden bzw. neuen Rassen positionieren

NDS: Zulassungsvoraussetzungen müssen Ländersache bleiben

BW: In BW brauchbar geprüfte papierlose Hunde müssen auch in anderen Bundesländern als brauchbar anerkannt werden, auch in den Ländern, in denen nur JGHV-Hunde zugelassen sind

NRW: DJV sollte bei einer möglichen Positionierung zu papierlosen Hunden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigen

Tags: DJV, JGHV, Verdsprüfungen

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