DJV und JGHV gemeinsam gegen "papierlose Hunde"?
Der Einsatz von Verbandsrichtern bei Brauchbarkeitsprüfungen und die Zulassung "papierloser" Hunde waren Thema einer Sitzung der Landeshundeobleute in Dortmund. Hier zusammengefasst die Meinungsäußerungen der Hundeobleute:
BB: Die Qualifikation von Verbandsrichtern muss positiv herausgestellt werden; es wurden Ex-JGHV-Richter vom Ministerium als qualifizierte Richter anerkannt; die Sachkunde ist in der Richterordnung dokumentiert; nur JGHV-Richter werden so geschult
BW: Ein Hilfsrichter ist bei zwei JGHV-Richtern in BW möglich; so bestandene Prüfungen müssen bundesweit anerkannt werden; allgemeine Bestätigung
JGHV (Schafberg): in Thüringen sind auch "vergleichbar qualifizierte" Richter möglich
RLP: Es treten immer wieder Fragen zu den bestätigten/zugelassenen Hunderassen auf, die möglichst in kleinerer Expertenrunde bearbeitet werden sollten
HE: Verbandsrichter sollten vor Ort entscheiden, welche Hunde der verschiedenen Rassen/Züchtungen zu der jeweiligen Prüfung zugelassen werden
JGHV (Horstkötter): JGHV-Richter müssen sich streng an BPOs halten; das Gesetz spricht nur von "brauchbaren Hunde" ohne Definition der Rasse
BB: DJV sollte sich in Abstimmung mit dem JGHV zu papierlosen Hunden bzw. neuen Rassen positionieren
NDS: Zulassungsvoraussetzungen müssen Ländersache bleiben
BW: In BW brauchbar geprüfte papierlose Hunde müssen auch in anderen Bundesländern als brauchbar anerkannt werden, auch in den Ländern, in denen nur JGHV-Hunde zugelassen sind
NRW: DJV sollte bei einer möglichen Positionierung zu papierlosen Hunden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigen
Tags: DJV, JGHV, Verdsprüfungen