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Fehlabschuss ist nicht immer strafbar


Das OLG Schleswig hat entschieden, dass kein schwerwiegender Verstoß gegen die Jagdgesetze vorliegt, wenn ein Jäger alle äußeren Merkmale zur Altersbestimmung eines Wildtieres sorgfältig beobachtet und erfasst, sich aber trotzdem über das Alter des Tieres irrt.

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