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Ein "Mischling" kann ein Mangel sein |
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| (huj) Verschweigt ein Hundeverkäufer, dass der verkaufte Hund ein Mischling ist, muss er mit den rechtlichen Folgen leben. |
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Fehlender Chip kann teuer werden |
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| (huj) Ein nach Deutschland importierter Hund muss zunächst mit einem Chip gekennzeichnet und anschließend geimpft worden sein. |
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"Sobald wie möglich" sind 48 Stunden |
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| (huj) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den unbestimmten Rechtsbegriff "Sobald wie möglich" konkretisiert. |
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Hundesteuer für "Beißer" darf das 20-fache betragen |
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| (huj) Das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 8 K 280/09 GI) hat die Klage einer Hundehalterin abgewiesen, die sich dagegen gewandt hatte, dass sie für ihren Hund statt 30 Euro Hundesteuer jährlich 600 Euro zahlen muss. |
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Ein Biss macht aus einem Hund noch keinen Beißer |
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| (huj) Das Verwaltungsgericht Saarland hat in einem Urteil klargestellt, dass ein- oder zweimaliges Beißen aus einem Hund noch keinen "Beißer" macht. |
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Tod beim Mähen: Schadenersatz für Hund |
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| (huj) 1900 Euro Schadenersatz plus Zinsen muss ein Mann bezahlen, der beim Mähen einen Jagdhund getötet hatte. |
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BGH: Kein Ersatz im befriedeten Bereich |
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| (huj) der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 4. März 2010 entschieden, dass § 29 Bundesjagdgesetz keinen Ersatzanspruch für Wildschäden auf Grundflächen vorsieht, die in einem so genannten befriedeten Bezirk liegen und auf denen die Jagd ruht. |
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1500 Bußgeld für gerissenes Reh |
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(huj) Der Halter zweier Rhodesian Ridgebacks muss 30 Tagessätze zu jeweils 50 Euro bezahlen, weil einer seiner Hunde ein Reh gerissen hat. Der Mann war mit den Hunden im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) unterwegs. Während der jüngere Hund angeleint war, streifte der ältere frei durch die Gegend. Dabei müdete er eine Geiß auf, trieb sie an ein Wehr und zerfleischte sie regelrecht. Der herbeigerufene Jagdpächter erlöste die Geiß von ihren Leiden. Vor dem Amtsgericht Emmendingen räumte der Hundehalter ein, das Reh gesehen zu haben. Er habe seinen Hund nicht zurückgerufen, um diesen nicht noch zusätzlich auf das Reh aufmerksam zu machen. Für den Amtsgerichter war dies ein grob fahrlässiges Verhalten, zumal der Hunderehalter während der Verhandlung keine Reue gezeigt habe. Die Ordnungsbehörde der Heimatgemeinde des Hundeehalters hat mittlerweile ebenfalls reagiert. Der Hund darf nur noch angeleint und mit Maulkorb das Anwesen verlassen.
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Hundefreundliches Urteil gegen fahrlässigen Schützen |
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(huj) Ein 70jähriger Jäger behauptete zwar, dass er einen sich im Schnee wälzenden Hund für einen Fuchs gehalten und ihn deshalb vom Hochsitz aus getötet habe, allein das Gericht schenkte ihm keinen Glauben. Auch die zuständige Jagdbehörde hielt die Verwechslung mit einem Golden Retriever mit einem Fuchs für besonders gravierend und verfügte die Einziehung des Jagdscheines. Ohne Erfolg blieb der Eilantrag des Jägers gegen diese Verfügung. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter hatte der Jäger seine Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt.
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Österreich: Andere Länder, andere Urteile |
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(huj) Wird in Deutschland ein Nachsuchenführer bei seinem Einsatz verletzt, hat er das Risiko in aller Regel selbst zu tragen. Mehrere Urteile in Rechtsstreitigkeiten zwischen Nachsuchenführern und Berufsgenossenschaft stufen die Arbeit auf der roten Fährte als "Freizeitvergnügen" ein. Eine Einstufung als Arbeitsunfall wurde bislang in allen Fällen abgelehnt. |
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Sicherstellung des Hundes gerechtfertigt |
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(huj) Verursacht ein Hund fortdauernd unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen und ist nicht ersichtlich, wie der Hundehalter für die Zukunft verlässlich eine Fortsetzung dieser Lärmbeeinträchtigungen ausschließen will, so kann dies die Sicherstellung des Hundes rechtfertigen. Für diese Sicherstellung ist die Polizei jedenfalls dann zuständig, wenn eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht und wenn diese öffentliche Sicherheit gravierend und andauernd verletzt wird.
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Mecklenburg-Vorpommern: Jagdleiter haftet für unsichere Maisjagd |
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| (huj) Ein Jahr Haft auf Bewährung lautet das Urteil im Prozess um den tödlichen Jagdunfall in Naschendorf vom September 2008.Das Wismarer Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Thomas K. (38) aus Grevesmühlen bei einer Erntejagd Lothar D. fahrlässig erschossen hat. K. selbst bestreitet nach wie vor, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. "Selbst wenn Sie nicht selbst geschossen hätten, als Jagdleiter sind Sie für das verantwortlich, was dort passierte", so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. |
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"Sofortvollzug" bei "gefährlichem Hund" ist gerechtfertigt |
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(huj) Wenn ein Hund über einen Gartenzaun springt und einen Menschen in den Arm beißt, dann gilt er in Rheinland-Pfalz als "gefährlich", mit allen rechtlichen Folgen. Der Hundehalter hatte argumentiert, sein Hund habe als Welpe mit einem Hund des gebissenen Menschen schlechte Erfahrungen gemacht und diesen Menschen deswegen angegriffen. Dies ließ das angerufene Gericht nicht gelten. Vielmehr bestätigte es eine Anordnung des Sofortvollzugs eines Bescheids der zuständigen Verbandsgemeinde, dass dieser Hund ein gefährlicher Hund im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde sei. Der Hund habe sich mit seinem Angriff als gefährlich erwiesen. Die Geschädigte habe auch nicht ansatzweise ein Verhalten gezeigt, das den Angriff rechtfertigt hätte. Vielmehr sei der Hund zielgerichtet und in Angriffshaltung auf die Geschädigte zugestürzt. Dies könne auch nicht durch die behaupteten negativen Erfahrungen des Hundes im Welpenalter gerechtfertigt werden.
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Für löchrigen Zaun gibt es kein Geld |
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(huj) Wenn einem Maschendrahtzaun jedwede eigene Bodenverankerung zum Schutz vor Unterwanderung durch Wildschweine fehlt, geht ein Grundstücksbesitzer leer aus in dem Fall, dass Wildschweine Schaden verursachen. Im konkreten Fall waren die Sauen unter einem löchrigen Drahtzaun auf eine Obstanlage vorgedrungen und hatten dabei den Zaun beschädigt. Eine Klage des Grundstücksbesitzers gegen den Jagdpächter wurde vom Amtsgericht abgewiesen.
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Besuchsrecht für den geschiedenen Mann |
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(huj) Auch Hunde können Scheidungsopfer werden. Das Amtsgericht Bad Mergentheim urteilte, dass nach der Scheidung ein Hund dem Hausrat zugerechnet wird. Jedoch müsse Rücksicht auf "Wesen und Gefühle" des Vierläufers genommen werden. Im konkreten Fall wurde der Hunde der Ex-Frau zugesprochen. Der Ex-Mann bekam ein Besuchsrecht.
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Ein Biss ist kein Beweis für Bissigkeit |
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(huj) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein Hund zum Beißen neigt, kann eine Ordnungsbehörde vom Halter verlangen, das Tier so zu halten, dass es weder Menschen, Tiere oder Sachen gefährden kann und auch nicht das Grundstück ohne dessen Willen zu verlassen. Ferner kann der Hunderhalter verpflichtet werden, eine Erlaubnis für das Halten einzuholen und einen Sachkundenachweis zu erbringen. Im auszuurteilenden Fall hatte ein Hund die Nachbarskatze gebissen und ein Kaninchen apportiert, ohne dieses zu töten. Das Gericht vertrat die Meinung, dass sich aus beiden Vorfällen an sich noch nicht die Gefährlichkeit des Hundes erkennen lasse. Die Ordnungsbehörde hätte zunächst die Bissigkeit des Hundes feststellen lassen müssen. Einmal "Beißen" ergebe noch nicht eine grundsätzliche Bissigkeit. Obgleich der Hund zwei Tiere gebissen habe, seien beide Vorfälle nicht geeignet, eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig zukommende Neigung zum Beißen zu belegen. Das Fangen und Beuteln von kleineren Tieren, so das Gericht, gehöre zum üblichen Verhalten des Hundes, ohne dass hieraus regelmäßig auf eine anormal herabgesetzte Reizschwelle des Hundes geschlossen werden könne.
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Keine Haftung nach Ritt durch den Wald |
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(huj) Mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln hatte ein Reiter keinen Erfolg. Der Mann war in der Dämmerung vom befestigten Weg abgebogen und in den Wald geritten. Dort scheute das Pferd an einem Wildschutzzaun. Der Reiter stürzte und verletzte sich schwer. Von der Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdpächters verlangte er einen hohen Betrag als Schadenersatz und Schmerzensgeld - ohne Erfolg. Das OLG argumentierte, dass die untere Instanz zu Recht die Klage des Reiters abgewiesen habe: "Auszugehen ist von dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass es grundsätzlich keine Sicherungspflicht gegenüber Personen gibt, die sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben haben." Und weiter: "Der Wildzaun war an einer Stelle im Wald angebracht, an dem ein absolutes Reitverbot bestand. " Dort sei das Reiten gesetzlich verboten. "Das Reiten ist nach dem eindeutigen und nicht auslegungsfähigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 S. 2 LFoG NRW grundsätzlich im Wald verboten und kann nach § 70 Abs 1 Nr. 2a Abs. 3 LFoG NRW mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden."
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Kein Anspruch auf Schalldämpfer bei Tinnitus |
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(huj) Ein Jäger hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Schalldämpfers bei der Jagd. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage eines unter Tinnitus leidenden Jägers ab. |
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Tierquäler erhält keinen Jagdschein |
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| (huj) Ein Jäger aus Nörvenich (Kreis Düren) hatte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Er war wegen Tierquälerei und vorsätzlichem verbotenen Nachstellen von Tieren streng geschützter Arten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Obwohl dieses Urteil noch nicht rechtkräftig ist, entschied die Jagdbehörde, seinen Jagdschein vorerst nicht zu verlängern. |
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Hundehalter haften auch für indirekte Schäden |
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(huj) Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für indirekte Schäden einzustehen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn sich jemand von dem Tier bedroht fühlt, wegläuft und dadurch einen Schaden verursacht. Im konkreten Fall war ein Passant vor einem Hund auf das Dach eines parkenden Autos geflüchtet. Für den entstandenen Schaden muss nun der Hundehalter aufkommen.
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