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Startberechtigung von Registerhunden

(huj) In seiner Sitzung Ende Februar in Madrid hat der FCI-Vorstand beschlossen, Bestimmungen zur Startberechtigung an einer Welt- oder Sektions-Titelveranstaltung der FCI mit sofortiger Wirkung in Kraft zu setzen. Die betroffenen Championate sind: Agility, Obedience, Laufhunde, Britische und Kontinentale Vorstehhunde, Spaniels, Wind-, Apportier-, Erd-, Gebrauchs-, Rettungs-, Schlitten- sowie Hütehunde. Nur diejenigen Hunde FCI-anerkannter Rassen dürfen teilnehmen, die in einem Zuchtbuch oder einem Anhangregister einer Mitgliederorganisation oder eines Vertragspartners der FCI eingetragen sind, sowie Hunde, die im Zuchtbuch oder im Anhangregister einer Organisation eingetragen sind, die nicht Mitglied der FCI ist, die aber mit der FCI eine vertragliche Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Zuchtbücher abgeschlossen hat (AKC, KC, CKC). Neu ist, dass im Anhangregister eines Zuchtbuches eingetragene Hunde startberechtigt sind, was bisher nicht der Fall war.
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