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Hannibal-Schütze zu Schadenersatz verurteilt

(huj) Rund zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Schuss auf den Deutsch-Wachtel-Rüden Hannibal ist nun auch zivilrechtlich ein Urteil ergangen: Der Ilmenauer Jagdpächter Manfred I. muss rund 2000 Euro Schadenersatz an den Hundebesitzer bezahlen. Bis zuletzt hatte der Schütze aber darauf beharrt, dass er im Recht gewesen war, als er den überjagenden Hund regelrecht hingerichtet hatte. Alle beteiligten Gerichte sahen das anders: Amts- und Landgericht verurteilten ihn wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Verwaltungsgericht befand später den Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte als rechtens.
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