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Baden-Württemberg: Jäger verteidigte sich mit Messer gegen angreifenden Hund |
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(huj) Im Prozess um den von einem Jäger mit einem Messer verletzten Hund fiel jetzt das Urteil: Der verklagte Jäger muss rund 48 Euro bezahlen und einen Teil der Prozesskosten der Gegenseite übernehmen. Sichtlich unzufrieden war der klagende Hundebesitzer, als er das Urteil von Richter Manfred Schmidt hörte. Wegen der massiven Verletzungen, die sein Hund von dem Zusammentreffen mit dem Jäger davongetragen hatte, war seine Forderung höher ausgefallen: Er hatte den Mann auf Zahlung der Tierarztkosten in Höhe von etwa 250 Euro verklagt. Dem Zivilprozess vorausgegangen war ein Vorfall im Oktober des vergangenen Jahres: Die Mutter des Klägers war mit dessen Hund Arthur auf einem Feldweg bei Giengen unterwegs, als der nicht angeleinte, etwa 40 Kilogramm schwere Mischling auf einen entgegenkommenden Jäger zurannte. Weil sich dieser, wie er später aussagte, bedroht gefühlt habe, griff er nach seinem Messer. Dabei sei das Messer abgerutscht, weshalb das Tier tiefe Schnittverletzungen im Gesicht davontrug. Richter Schmidt erklärte sein Urteil so: Zwar hafte der Jäger, weil die Notwehr, auf die er sich bei der Verhandlung berufen hatte, nicht nachzuweisen war, jedoch war Arthur nicht angeleint. Deshalb müsse der Beklagte nur ein Fünftel der von der Gegenseite geforderten Summe bezahlen.
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